BILDUNGSURLAUB

Am 1. Juli 1990 ist das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz in Kraft getreten.
Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Schleswig-Holstein können nun 5 Tage
bezahlte Freistellung im Jahr beanspruchen. Die Freistellung zur Weiterbildung ist min-
destens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber zu beantragen.
Die Heimvolkshochschule Klappholttal ist als Träger der Weiterbildung staatlich anerkannt.